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Kirchen in Deutschland helfen Flüchtlingen. Ein aus Ghana stammender Mann wohnt seit Monaten mit vielen anderen Flüchtlingen in einer Gemeinde in Frankfurt am Main.

© Boris Roessler/dpa

Gemeinden in Berlin: Flucht ins Kirchenasyl

Bischöfe bekräftigen die Möglichkeit, Ausländer vor Abschiebung zu bewahren. Derzeit werden 25 Flüchtlinge in Gemeinden vor staatlichem Zugriff geschützt.

Von Sandra Dassler

Immer mehr Gemeinden in Deutschland gewähren Flüchtlingen Kirchenasyl – als letztes Mittel, um eine Abschiebung zu verhindern. Während im Januar 2014 bundesweit 62 Menschen in 34 Gemeinden Schutz fanden, waren es im Januar dieses Jahres bereits 359 Personen in 200 Gemeinden und Anfang September 452 Menschen in 297 Gemeinden. Das sagte die Geschäftsführerin des Berliner Vereins Asyl in der Kirche, Hannah Reckhaus-Le Treut, dem Tagesspiegel: „In allen Fällen handelt es sich um Flüchtlinge, bei denen sämtliche anderen Möglichkeiten, in Deutschland bleiben zu können, ausgeschöpft sind.“

In Berlin befinden sich derzeit elf Menschen in vier evangelischen Gemeinden im Kirchenasyl, in Brandenburg sind es 14 Menschen in 14 evangelischen Gemeinden. Dass momentan keine katholische Gemeinde ein Kirchenasyl bietet, sei Zufall, sagte Reckhaus-Le Treut: „Da ist ja sonst vor allem die katholische Kirchengemeinde St. Christophorus in Neukölln stark engagiert.“

Thomas de Maizière kritisierte die Kirchen

Zu Jahresbeginn hatte es heftigen Streit zwischen der Kirche und der Politik beziehungsweise dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegeben. Auslöser dafür war die Kritik von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der vor einem Missbrauch des Kirchenasyls gewarnt und den Kirchen vorgeworfen hatte, sie würden sich über geltendes Recht stellen und das Dublin-Verfahren aushebeln.

Spitzenvertreter von Kirchen und Behörden hatten sich schließlich auf einen Kompromiss verständigt: Das Kirchenasyl sollte in seiner bisherigen Form erhalten bleiben und das BAMF die Abschiebungsfristen bei solchen Fällen nicht von sechs auf 18 Monate verlängern. Im Gegenzug versprachen die beiden Amtskirchen, künftig enger mit der Behörde zusammenzuarbeiten.

Neuer Erzbischof verteidigt das Kirchenasyl

Die Dublin-Verordnung besagt, dass Flüchtlinge in jenem EU-Staat Asyl beantragen müssen, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten haben. Reisen sie weiter, können sie nur innerhalb von sechs Monaten zurück in den Erstaufnahmestaat abgeschoben werden. Durch das Kirchenasyl wird diese Frist oft überschritten, das BAMF hatte deshalb eine Verlängerung auf 18 Monate erwogen.

Der Kompromiss sollte eigentlich bis Herbst dieses Jahres gelten – die Frist wird sich aber nun wohl auf jeden Fall bis Ende des Jahres verlängern, sagte Hannah Reckhaus-Le Treut.

Für Heiner Koch, der am 19. September das Amt des Erzbischofs von Berlin, Brandenburg und Vorpommern antritt, ist die Abschaffung des Kirchenasyls keine Option. „Es hat sich in der Vergangenheit als eine Möglichkeit bewährt, die Zeit und Raum schafft, um sich noch einmal mit der konkreten Situation des Betroffenen zu beschäftigen“, sagte er dem Tagesspiegel. Grundsätzlich gingen Christen davon aus, dass ihnen „in jedem Fremden, jedem Flüchtling Gott entgegentritt.“

Auch der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, setzt sich vehement für die Erhaltung des Kirchenasyls ein. Es stelle die Gemeinden allerdings vor große Herausforderungen, umso mehr als jetzt auch immer mehr neu angekommene Flüchtlinge aufgenommen würden.

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