zum Hauptinhalt
Ein Streitpunkt der politischen Debatte nach den Kölner Ereignissen: Sollen Abschiebungen (hier in Leipzig) erleichtert werden, wenn Ausländer Straftaten begehen?

© dpa

Update

Nach Übergriffen in Köln: Sigmar Gabriel will mehr Polizei und schnellere Abschiebungen

Der SPD-Vorsitzende fordert, Herkunftsländern die Entwicklungshilfe zu kürzen, wenn sie Straffällige nicht aufnehmen. CDU und SPD erwägen, die Hürden für Abschiebungen von Asylberechtigten und Flüchtlingen zu senken.

Von

Nach den kriminellen und sexistischen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln und in anderen Städten wollen Union und SPD über eine Verschärfung der Regelungen für die Abschiebung krimineller Ausländer sprechen. Sigmar Gabriel plädierte am Freitag für schnellere Ausweisungen Straffälliger. "Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen", fragte der SPD-Chef und Vizekanzler im Gespräch mit der "Bild". Die Aussicht auf Haft in den Heimatländern schrecke mehr ab als deutsche Gefängnisse. Sollten Herkunftsländer sich weigern, die Menschen aufzunehmen, müsse man die Entwicklungshilfe kürzen. "Wer straffällige Asylbewerber schützt, hat keinen Anspruch auf deutsches Steuergeld."

Zugleich forderte Gabriel schnellere Verfahren bei Ermittlern und Justiz. Dafür sei aber auch zusätzliches Personal notwendig. "Mehr Sicherheit gibt es nur mit mehr Polizei und mehr Staatsanwälten", stellte der SPD-Vorsitzende klar. In diesem Sinne forderte auch Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Freitagmorgen eine konsequente Ahndung der Übergriffe in Köln. "Es darf keinen Kulturrabatt geben", sagte der gebürtige Palästinenser im Inforadio des RBB. "Es ist mir schnuppe, wo der Täter herkommt." Straffällige Migranten hätten in Deutschland nichts zu suchen und müssten abgeschoben werden.

"Über eine Absenkung der Hürden für die Abschiebung müssen wir nachdenken", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl dem Tagesspiegel. Zuvor hatten Kanzlerin Angela Merkel sowie führende Innenexperten der Union Gesetzesänderungen gefordert, die schnellere Abschiebungen ermöglichen. Högl wies darauf hin, dass die Koalition die Regelungen für eine erleichterte Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern gerade erst reformiert habe: "Bereits jetzt kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde", sagte die Berliner SPD-Politikerin.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU) nannte diese Rechtslage "sehr unbefriedigend" und sprach sich für "eine schnellstmögliche Abschiebung" von Straftätern aus. "Wir müssen das Gesetz ändern", sagte der saarländische Innenminister der Saarbrücker Zeitung. Es müsse "genau geregelt werden: Was ist ein Bagatelldelikt und ab wann darf man so schnell wie möglichen abschieben?".

Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), forderte eine Prüfung, ob die rechtlichen Hürden für eine Ausweisung straffälliger Ausländer zu hoch seien. Zuvor hatten sich CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und Bundesinnenminister Thomas de Maizère (CDU) ebenfalls für Gesetzesänderungen ausgesprochen. "Wer schwere Straftaten begeht, in welchem Status auch immer er sich befindet, der muss damit rechnen, aus Deutschland abgeschoben zu werden", sagte der Innenminister. Die Koalition müsse darüber reden, ob das geltende Recht geändert werden müsse. Anders als Högl hatte SPD-Vizechef Ralf Stegner hatte de Maizières Vorschlag noch kategorisch zurückgewiesen und kritisiert, "ständig Stimmungen nachzulaufen" sei "kein verantwortliches Regierungshandeln".

Wo das Gesetz heute schon Abschiebungen vorsieht

Nach geltender Rechtslage können straffällige Ausländer nicht sofort abgeschoben werden. Tatsächlich hatte der Gesetzgeber, wie von Högl beschrieben, die Regelungen zu Ausweisung zum Jahresbeginn umfassend reformiert. Danach soll im Einzelfall gründlich abgewogen werden, ob ein Ausländer die Bundesrepublik verlassen muss. Zentrale Vorschrift ist der neu gefasste Paragraf 53 des Aufenthaltsgesetzes, der insbesondere auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip abzielt: "Sofern das öffentliche Interesse an der Ausreise das Interesse des Ausländers am Verbleib im Bundesgebiet nach dieser Gesamtabwägung überwiegt, wird der Ausländer ausgewiesen“, fasst die Gesetzesbegründung zusammen. Wesentlich ist die Frage, ob die Person eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstellt.

In weiteren Vorschriften ist geregelt, wann dies der Fall sein soll. "Besonders schwer" wiegt das Ausweisungsinteresse bei rechtskräftigen Strafurteilen von mehr als zwei Jahren Haft. Ebenso, wenn jemand Terrorismus unterstützt oder sich an politisch-religiösen Gewalttätigkeiten beteiligt. Im Blick sind dabei auch die so genannten Hassprediger, die zum "Hass auf Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen oder Religionen" anstacheln. Doch auch weniger schwer wiegende Taten können eine Ausweisung rechtfertigen – etwa Verurteilungen zu mindestens einem Jahr Haft, Drogenkonsum oder falsche Angaben bei der Einreise. Umgekehrt bedeuten Urteile oberhalb dieser Grenzen noch nicht, dass eine Ausweisung zwingend ist.

Noch ist nicht klar: Gesetze konsequent anwenden – oder ändern?

Für anerkannte Asylberechtigte oder registrierte Flüchtlinge liegen die Hürden höher: Sie dürfen nur ausgewiesen werden, "wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist". Unter dieser Voraussetzung können auch Asylbewerber abgeschoben werden, deren Verfahren noch laufen. Der Schutz von Flüchtlingen und politisch Verfolgten ist damit höher als der anderer Ausländer, Abschiebungen sind aber nicht ausgeschlossen. Prinzipiell bleiben sie unter den Bedingungen möglich, die für alle gelten. Wie die Behörden mit den neuen Regeln umgehen, ist noch offen – von den Gerichten kann ihre Anwendung aber voll kontrolliert werden. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false