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Die neue Erstaufnahmestelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in der Bundesallee.

© Gregor Fischer/dpa

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten: Datum vergessen - Parlament gründet Behörde noch einmal

Das Parlament muss morgen die Gründung des neuen Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten wiederholen. Beim ersten Mal fehlte ein Datum. Arbeiten wird die Behörde wohl erst im August.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, das voraussichtlich im August seine Arbeit aufnimmt, hat einen holperigen Start. Denn das Abgeordnetenhaus muss die Gründung der neuen Behörde am Donnerstag ein zweites Mal beschließen. Rechtsgrundlage ist ein Errichtungsgesetz, dem SPD und CDU am 28. Januar im Parlament schon zugestimmt hatten. Aber jetzt wird, auf Bitten des Sozialsenators Mario Czaja (CDU), eine dritte Lesung des Gesetzes nötig.

Das hat personalrechtliche Gründe. Denn der Gesetzentwurf für das neue Flüchtlingsamt, der vom Senat am 3. Dezember 2015 vorgelegt wurde, enthielt kein Gründungsdatum. Es galt vor drei Monaten noch als ungewiss, wann die Betreuung von Flüchtlingen und anderen Migranten aus dem überlasteten Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ausgelagert werden könnte. Erst im Januar einigte sich die Koalition auf ein verbindliches Datum. Ab 1. August soll das neue Landesgesetz gelten, dann darf das Amt seine Aufgaben wahrnehmen.

Das wurde vom Abgeordnetenhaus in den Fachausschüssen entsprechend ergänzt und Ende Januar beschlossen. Vergessen wurde allerdings, auch für die Mitarbeiter festzulegen, wann sie für das neue Landesamt tätig werden. Ein juristisches Kuriosum. Der Sprecher der Sozialverwaltung, Sascha Langenbach, sprach von einer „rechtstechnischen Synchronisierung“. Deshalb geht das Errichtungsgesetz, korrigiert durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, am Donnerstag in die dritte Lesung.

Die neue Behörde soll besser arbeiten

Eigentlich sollte das Berliner Flüchtlingsamt spätestens im Frühjahr aktiv werden. Nun wird es August, „um die bis dahin zu strukturierenden Prozesse entsprechend einbeziehen zu können“, begründete der Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses die Verzögerung. Das bedeutet wohl: Die neue Behörde soll besser arbeiten als die Referate des Lageso, die bisher für Neuankömmlinge zuständig waren. Ob die Organisationsreform gelingt, wird sich zeigen. Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und Piraten, aber auch Flüchtlingsinitiativen und Sozialverbände, bleiben skeptisch.

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wird für die Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Asylbegehrenden sowie die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sein. Das Lageso, das diese Aufgaben noch bis August wahrnimmt, wurde im vergangenen Jahr bundesweit zum Symbol einer schlecht organisierten und teilweise menschenunwürdigen Flüchtlingsbetreuung.

Neue Stellen für Flüchtlingsbereich

Der langjährige Chef des Amtes, Franz Allert, trat im Dezember zurück und der Senat beschloss auf Vorschlag des Sozialsenators Czaja, ein neues Amt zu gründen. Eine Projektgruppe unter Leitung von Claudia Langeheine, der Direktorin des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, erarbeitet dafür ein Konzept. Eine räumliche Veränderung ist vorerst aber nicht geplant, das neue Landesamt soll an der Turmstraße, dem Standort des Lageso, angesiedelt bleiben.

Zurzeit sind im Flüchtlingsbereich des Lageso fast 480 Mitarbeiter beschäftigt, davon etwa die Hälfte befristet oder aus anderen Behörden abgeordnet. Im Laufe des Jahres wird die Zahl der Stellen weiter aufgestockt, das neue Flüchtlingsamt wird wohl 500 bis 600 Beschäftigte zählen. Noch gesucht wird ein Präsident für die Behörde, der übrigens schlechter bezahlt sein wird als der Lageso-Chef. Statt Besoldungsstufe B4 (monatliches Grundgehalt: 7328 Euro) wird nur B3 (6921 Euro) gewährt. Nach Auslagerung des Flüchtlingsamts bleiben im Lageso der Gesundheitsbereich (Krankenhausaufsicht, Apotheken, Veterinärwesen, medizinische Gutachten usw.) und die Versorgungs-Abteilung (Hauptfürsorge, Schwerbehinderte, Sonderfahrdienste usw.).

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