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Brandenburg: 25. Februar 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine Lücke in der Haustierstatistik

Ein Schlangenliebhaber, der in der Wohnung giftige Reptilien hält und dann gebissen wird, ist zwar selbst an dieser möglicherweise lebensbedrohlichen Situation schuld. Für den Aufwand aber, den die intensive medizinische Behandlung erfordert, steht er in der Regel keineswegs selbst ein. Hinzu kommt die Gefährdung der Umgebung: Sandvipern, Korallenottern, Kobras und Klapperschlangen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind keineswegs jedermanns Sache. Schließlich kennt nicht einmal jeder Schlangenhalter selbst das Risiko, das er eingeht, wenn er von irgendeiner Reise ein lebendes Souvenir mitbringt. Bis 1975 galt eine Melde und Erlaubnispflicht für „…wilde Tiere, insbesondere für Gift- und Wirbelschlangen“, die dann jedoch aufgehoben worden ist. Seither weiß niemand mehr, wie viele „private“ Klapperschlangen ihr Dasein in möblierten Zimmern hinter Glas fristen.

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