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Brandenburg: 3. September 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine unwirksame Kündigung

In letzter Instanz hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel die Entlassung einer jetzt 30jährigen Krankenschwester des Tempelhofer WenckebachKrankenhauses nach mehr als dreijährigem Rechtsstreit endgültig abgelehnt. Das Bezirksamt Tempelhof hatte der Krankenschwester nach mehr als elfjähriger Zugerhörigkeit zum Wenckebach-Krankenhaus gekündigt, weil die bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im März 1975 für die inzwischen aufgelöste KPD kandidiert sowie vor dem Klinikgelände Schriften, darunter die Parteizeitung „Rote Fahne“, verteilt hatte.

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