zum Hauptinhalt

Brandenburg: 4. Februar 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine Preisliste für Polizei-Auftritte

Die Polizei darf auch Leistungen erbringen, die außerhalb ihrer gesetzlichen Aufgabe liegen. Dazu zählen die Mitwirkung bei Film und Fernsehaufnahmen oder Auftritte des Polizeiorchesters bei Privatveranstaltungen. Die Polizei läßt sich dies bezahlen, wie aus einem neuen Erlaß hervorgeht. Danach kostet ein Vollzugsbeamter 30 Mark pro Stunde, ein Dienstpferd 20 und ein Polizeihund vier Mark. Tritt das Polizeiorchester auf, müssen pro Stunde und Mitglied 30 Mark bezahlt werden. Motorräder, Personen- und Lastwagen läßt sich die Polizei mit drei bis 25 Mark pro Stunde bezahlen, ein schweres Polizeiboot kostet 100 Mark.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false