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Brandenburg: 5000 Bürger dürfen nicht wählen

Weil das Verfassungsgericht die Zwangsfusion von 15 Ortschaften gestoppt hat, fällt der Wahltag nächste Woche dort aus

Potsdam. Eine peinliche Affäre überschattet die Kommunalwahlen in Brandenburg am 26. Oktober: In 15 Gemeinden des Amtes Neuhausen bei Cottbus (Landkreis Spree-Neiße), die mit dem Wahltag aufgelöst und zu einer Großgemeinde verschmelzen sollten, muss die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeindevertreter ausfallen. Der Grund: Das Verfassungsgericht hat die Zwangsfusion gestoppt, weil die Bürger nicht angehört wurden, wie es die Verfassung vorschreibt. SPD und CDU streiten nun, ob Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) oder Landrat Dieter Friese (SPD) für die Panne verantwortlich sind.

CDU-Sprecher Sven Petke nannte es gestern „ärgerlich, dass Pflichtversäumnisse des Landrates vermeidbare Belastungen für 15 Gemeinden nach sich ziehen“. Hingegen sprachen die SPD-Landtagsabgeordneten Ulrich Freese und Dietmar Woidke von einer „schweren Niederlage“ für Schönbohm. Er habe immer wieder ernst zu nehmende Kritik am Verfahren zur Gebietsreform ignoriert. Auch hätte sein Ministerium die Pannen rechtzeitig bemerken müssen.

Leidtragende sind die 5000 Bürger der 15 Gemeinden. Ihre Vorbereitungen für die Kommunalwahl waren umsonst, und sie müssen zweimal wählen: Denn die Wahl des Kreistages Spree-Neiße findet wie geplant am 26. Oktober statt. Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass nur die 15 Klein-Gemeinden eigenständige Vertretungen wählen sollen. Dies kann jedoch erst im nächsten Jahr geschehen, da zwischen Wahlbekanntmachung und Wahltag eine 130-Tage-Frist liegen muss.

Der Amtsdirektor von Neuhausen Dieter Perko kritisierte, dass das Urteil erst kurz vor dem Wahltag bekannt gegeben wurde. Das Verfassungsgericht wisse seit dem Sommer, dass in 15 Gemeinden die Anhörungen unterblieben sind. Generell wertete Perko das Urteil aber als „Sieg von 15 Gemeinden über die Arroganz der Landesregierung“, die sich über den Willen der Gemeinden hinweggesetzt habe. Der Wermutstropfen sei, dass die anderen drei Gemeinden Groß Gaglow, Gallinchen und Kiekebusch erst einmal Cottbus zugeschlagen würden. Hier habe es, da Anhörungen stattgefunden hätten, keine Beanstandungen gegeben. Die SPD fordert, das gesamte Gesetz über den Neuzuschnitt der 18 Gemeinden im Landtag neu zu behandeln. Die CDU will ein neues Gesetz allenfalls für die 15 Gemeinden, in denen es keine Anhörungen gab.

Michael Mara

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