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Brandenburg: 56-Jähriger tötete seine Ehefrau Scheidungsdrama in der Uckermark

Scheidungsdrama in der Uckermark

Wartin - In Uckermark hat ein betrunkener Mann am Mittwochabend seine Frau auf offener Straße mit einem Messer getötet – vermutlich aus Wut über einen von der 52-Jährigen eingereichten Scheidungsantrag. Gegen der 56-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Mord.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörde in Frankfurt (Oder) sei der Mann auf das Grundstück des gemeinsamen Hauses in dem 600-Einwohner-Ort Wartin, rund 20 Kilometer nördlich von Schwedt, gekommen, obwohl ein Gericht verfügt hatte, dass er sich seiner Frau nicht mehr auf weniger als 150 Meter nähern darf. Die Frau habe deshalb die Polizei gerufen.

Einwohner des Dorfes berichteten, er sei durch ein Fenster in das Haus eingedrungen, noch bevor die Beamten eintrafen. Die 52-Jährige und ihr 28 Jahre alter Sohn seien auf die Straße geflüchtet. Dort habe der Mann die Frau mit einem Messer so schwer verletzt, dass sie wenig später in einer Klinik starb. Der 56-Jährige wurde von der Polizeistreife nahe des Tatorts festgenommen. „Eine schrecklichen Tragödie“, sagte Michael Neff, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) trat etwaigen Spekulationen entgegen, die alarmierten Beamten hätten bei einem früheren Eintreffen das Opfer retten können. „Das Tatgeschehen ist so schnell abgelaufen, dass das Opfer nicht hätte gerettet werden können“, erklärte Polizeisprecher Peter Salender.

Bereits am 1. Oktober hatte der Mann seine Frau mit einem Küchenmesser bedroht und war von der Polizei wegen häuslicher Gewalt für mehrere Tage der Wohnung verwiesen worden, wie der Sprecher des Amtsgerichts Schwedt, Jan Wilke, bestätigte. Zudem habe der Mann damit gedroht, Haus und Hof in Brand zu setzen.

Die Frau hatte am 7. Oktober einen Scheidungsantrag eingereicht. Drei Tage später verfügte das Amtsgericht Schwedt per einstweiliger Anordnung, dass sich der Mann seiner Ehefrau und der gemeinsamen Wohnung für eine halbes Jahr fern zu halten habe. Außerdem wurde ihm per Beschluss verboten, ihr nachzustellen, sie am Telefon zu belästigen und sie zu bedrohen.Alexander Fröhlich

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