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Brandenburg: 8. Februar 1980

Vor 25 Jahren klagten Mitarbeiter gegen den Zusammenschluss mit der AMK

Es blieb offen, ob es generell unzulässig war, den früheren Eigenbetrieb „Berliner Ausstellungen“ Anfang 1977 mit der „AMK Berlin“ zu verschmelzen. Gegen den Zusammenschluß hatten Bedienstete geklagt. Sie waren nicht damit einverstanden, daß sie mit dem Zusammenschluß der beiden Ausstellungsgesellschaften aus dem öffentlichen Dienst ausgegliedert und Arbeitnehmer einer privatrechtlichen GmbH wurden. Nach Auffassung der Richter kann ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst nicht gegen den Widerspruch des Arbeitnehmers auf einen neuen Erwerber übergehen.

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