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Brandenburg: Ackerpächter darf Genmais aussäen Eigentümer der Flächen muss Anbau zulassen

Brandenburg (Havel) - Pächter von Agrarflächen dürfen gentechnisch veränderten Mais der Sorte Mon 810 auch gegen den Willen der Eigentümer der Felder anbauen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies die Beschwerde einer Verpächterin von Äckern in Kreuzbruch bei Liebenwalde zurück, wie eine OLG-Sprecherin am Dienstag mitteilte.

Brandenburg (Havel) - Pächter von Agrarflächen dürfen gentechnisch veränderten Mais der Sorte Mon 810 auch gegen den Willen der Eigentümer der Felder anbauen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies die Beschwerde einer Verpächterin von Äckern in Kreuzbruch bei Liebenwalde zurück, wie eine OLG-Sprecherin am Dienstag mitteilte. Die Eigentümerin hatte 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den Anbau von Genmais beantragt. Dieser Antrag war vom Amtsgericht Neuruppin im August zurückgewiesen worden. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Mais „einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtflächen“ nicht widerspreche. Zwar seien die Auswirkungen des Anbaus von Mais der Sorte Mon 810 wegen der darin enthaltenen Toxine zur Abwehr von Schädlingen unter Wissenschaftlern umstritten. Der Pächter könne sich aber darauf berufen, dass das Saatgut durch staatliche Behörden zugelassen sei. Für Genmais dieser Sorte habe Frankreich 1998 die EU-Zulassung erteilt. Zudem habe das Bundesamt für Verbraucherschutz ein im April 2007 verkündetes Abgabeverbot für Mon 810 im Dezember wieder aufgehoben. ddp

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