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Brandenburg: Airportgegner klagen nun in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen Großflughafen BBI

Schönefeld - Die Gegner des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) werden am 17. Juli Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Das bestätigte Christian Schöning, einer der Anwälte der Airportgegner, gestern dem Tagesspiegel.

Wie berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im März über die Klagen der Flughafengegner entschieden und den Planfeststellungsbeschluss für BBI bestätigt. Das Verfahren wurde nach dem Verkehrswegebeschleunigungsgesetz abgewickelt, das geschaffen worden war, um den Bau von Verkehrsinfrastrukturen zu vereinfachen. Danach war die Verhandlung der Klagen der Standortgegner vor dem Bundesverwaltungsgericht die erste und zugleich letzte Instanz.

„Wir haben geprüft, ob eine Verfassungsbeschwerde Sinn macht“, betonte Christian Schöning, der wie sein Anwaltskollege Wolfgang Baumann den Stuttgarter Verfassungsrechtler Christofer Lenz zu Rate gezogen hat. Lenz, der sich gestern nicht äußern wollte, habe mehr als 50 Verfassungsbeschwerden bearbeitet und sehe durchaus Aussicht auf Erfolg, sagte Schöning. Voraussetzung für die Zulassung der jeweils mehr als 50 000 Euro teuren Beschwerden vor dem Verfassungsgericht ist der Nachweis einer spezifischen Grundrechtsverletzung. Verletzt sind nach Ansicht der Anwälte Artikel 2 und 14 der Verfassung, die körperliche Unversehrtheit beziehungsweise das Eigentum schützen. „Wir meinen nach wie vor, dass der Standort Sperenberg für weitaus weniger Menschen eine Lärmbelästigung dargestellt hätte“, sagte Schöning .

Die Landesregierungen reagierten gelassen auf die Nachricht von der Verfassungsbeschwerde. Sowohl der brandenburgische Regierungssprecher Thomas Braune als auch der stellvertretende Senatssprecher Günter Kolodziej betonten, man sehe den Vorgang gelassen und räume der Verfassungsbeschwerde keine realistischen Chancen ein. Tatsächlich wird nur etwa zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Die meisten werden erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. das/du-/za

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