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Brandenburg: Alle Kinder werden künftig untersucht

Brandenburg will Schutz der Kleinen verschärfen: Gesetzentwurf kommt heute ins Kabinett

Potsdam - Im Land Brandenburg soll der Kinderschutz verschärft werden, nachdem es in den vergangenen Jahren mehrfach zu spektakulären Todesfällen wie dem in einer Tiefkühltruhe gefundenen toten Dennis in Cottbus gekommen war. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) will am heutigen Dienstag einen Gesetzentwurf für den „Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der Neuerungen zur Prävention und Früherkennung von Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen enthält, durch das Kabinett bringen. Widerstände in der SPD/CDU-Regierung sind dem Vernehmen nach nicht zu erwarten.

Ein Ziel des Gesetzes besteht darin, Missstände und Fehlentwicklungen bei Klein- und Kleinstkindern früher zu erkennen, wie Ziegler auf Anfrage erklärte. „Wir haben dafür zu sorgen, die wenigen Kinder, die wir haben, gesund aufwachsen zu lassen.“ Dafür soll das Netz an gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen so reformiert werden, dass künftig alle Kinder erreicht werden, möglichst niemand mehr durch die Maschen rutsche. Im Fall Dennis hatten damals Behörden das Verschwinden des kleinen Jungen nicht bemerkt.

Das bisherige Netz hat Lücken. Zwar gab es in den Kindertagesstätten jährliche Reihenuntersuchungen der Gesundheitsämter – doch die Resonanz und Teilnahme war sehr unterschiedlich. Die Quoten lagen nach Angaben des Gesundheitsministeriums je nach Kreis zwischen 30 und 80 Prozent. Und die „Hauskinder“ – in Brandenburg rund drei Prozent – blieben meist außen vor. Hinzu kam ein Sozialgefälle: Gerade Kinder aus problematischen, sozial schwachen Familien nahmen deutlich weniger an freiwilligen Vorsorge- und Reihenuntersuchungen teil.

Das alles soll sich ändern, „mit sanften Zügeln“, wie Ziegler sagte. Es gebe keine andere Chance, gefährdete Kinder zu identifizieren. Nach dem neuen Gesetz sollen zwischen dem 3. und dem 4. Lebensjahr „alle Kinder“ von den Gesundheitsämtern auf Krankheiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen untersucht werden. Die Eltern werden geladen, bei Nichtteilnahme von Kindern soll nachgehakt werden. Dann seien verschiedene Reaktionen möglich, Hausbesuche aber auch das Einschalten des Gesundheitsamtes. Die Einladungen würden „verbindlicher“. Und die Landkreise und kreisfreien Städte, so heißt es im Gesetzentwurf, „führen bei Kindern mit auffälligen Befunden ein Betreuungscontrolling durch“. Thorsten Metzner

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