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An Land Brandenburg: Bahn muss über 100 Millionen Euro zurückzahlen

Die EU-Kommission macht Dampf: Die Bahn soll einen dreistelligen Millionenbetrag an Brandenburg zurückzahlen, weil die im Verkehrsvertrag vereinbarten Zuschüsse für den Regionalverkehr überhöht waren.

Sonst zerrt die Kommission die Bundesregierung vor den Europäischen Gerichtshof. Eine ähnliche Entscheidung könnte die Kommission auch bei der Berliner S-Bahn treffen.

Insgesamt hat Brandenburg im Verkehrsvertrag der Bahn Zuschüsse in Höhe von 1,94 Milliarden Euro, verteilt auf zehn Jahre, zugesagt. In Berlin bekommt die S-Bahn bei einer 15-jährigen Laufzeit des Vertrages um die 3,5 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahren reichte dies, um Millionengewinne an den Bahnkonzern abzuführen. In Brandenburg hatten private Bahnkonkurrenten ein Prüfverfahren beantragt, weil die Summen ihrer Ansicht nach zu hoch und damit ein verdeckter Zuschuss seien; in Berlin ging die Initiative von den Grünen aus.

Im Regionalverkehr hat die EU-Kommission jetzt in einem Schreiben an die Bundesregierung, das dem Tagesspiegel vorliegt, gefordert, dass die Bahn eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgibt, die vorsieht, dass die „überschüssige Ausgleichszahlung“ für den Betrieb erstattet wird. Der Chef des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, Hans-Werner Franz, rechnet mit rund 100 Millionen Euro. Eine Summe von sogar 300 Millionen Euro erwartet Wolfgang Meyer, der Präsident des Verbandes mofair, eines Zusammenschlusses unabhängiger privater Verkehrsunternehmen.

Zudem fordert die Kommission, dass sich die deutschen Behörden verpflichten, ein Qualitätsüberwachungssystem einzuführen und in den Verkehrsvertrag Sanktionsmöglichkeiten einzufügen. Dies sieht der Vertrag bisher grundsätzlich nicht vor. Bei der S-Bahn dagegen sind im Vertrag auch Malus-Regeln eingebaut, allerdings begrenzt. Wegen der zahlreichen Zugausfälle in diesem Jahr hat der Senat bisher schon 31 Millionen Euro zurückbehalten.

Die Bahn, die sich offiziell nicht äußert, ist nach Tagesspiegel-Informationen bereit, die geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Höhe der Rückzahlung soll demnach von einem einvernehmlich beauftragten Sachverständigen ermittelt werden. Grundlage soll dabei eine sogenannte Kapitalrendite in Höhe von 14 Prozent sein.

Strittig ist, wann die Rückzahlung erfolgt. Die Kommission fordert eine jährliche Abrechnung, die Bahn will nur eine Schlussrechnung nach Vertragsablauf vornehmen. Durch interne Verrechnungen könnte sie dann in den noch bleibenden Jahren bis 2012 die Kosten in die Höhe treiben und so den Rückzahlungsbetrag verringern, moniert Meyer. Zudem soll sich nach dem Willen der Bahn die Erklärung auf den Verkehrsvertrag in Brandenburg beschränken – „ohne Präjudizwirkung für andere Fälle“.

Zustimmen will die Bahn, dass Qualitätskriterien vertraglich festgelegt werden und es beim Nichterfüllen Abzüge gibt. Zur Abgabe der Erklärung hat die Kommission eine Frist bis zum 30. Juni 2010 gesetzt.

Brandenburg würde das zurückfließende Geld wieder im Verkehrsbereich investieren, sagte der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Lothar Wiegand.

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