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Brandenburg: Anklage gegen Kommunalpolitiker

Der Kommunalpolitiker Dieter H. muss sich wahrscheinlich wegen des Vorwurfs rechtsextremer und schwulenfeindlicher Parolen vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten.

Von Frank Jansen

Der Kommunalpolitiker Dieter H. muss sich wahrscheinlich wegen des Vorwurfs rechtsextremer und schwulenfeindlicher Parolen vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den parteilosen Stadtverordneten aus Brandenburg (Havel) Anklage wegen Volksverhetzung und Beleidigung erhoben. Dieter H. soll im Juni 2001 in Brandenburg bei einer Geburtstagsfeier Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit diffamiert haben. Wowereit hatte sich zuvor öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt. Laut einer internen Polizeimeldung, die dem Tagesspiegel vorliegt, soll H. gesagt haben, "was den Bürgermeister von Berlin angeht, da muss ich dem Hitler Recht geben". Zitiert werden auch Sätze wie "das ist doch pervers, dass so einer Bürgermeister wird", "der Hitler, der hätte die damals locker durch die Gaskammer gejagt" und "na, das war doch richtig, das mit den Homosexuellen, der die alle durch die Gaskammer gejagt hat".

Dieter H. bestreitet die Vorwürfe. Er habe auf der Party bei einer Diskussion über Homosexuelle nur erwähnt, "zu Adolf Hitlers Zeiten wurden solche Leute sogar vergast", sagte H. kürzlich dem Tagesspiegel. "Wenn man auf einer privaten Feier nicht mal über solche Dinge diskutieren darf, ist das schlimmer als zu DDR-Zeiten." Der 58 Jahre alte Politiker vermutet einen "Racheakt", weil er im vorigen Jahr aus der SPD austrat. Zuvor war er vier Jahre lang Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtparlament von Brandenburg (Havel). Seinen Austritt begründete H. mit dem Streit um einen neuen Beigeordneten. Wegen des Verfahrens lasse er sein Mandat ruhen, sagte H.

In der Anklage werden die Aussagen von fünf Zeugen aufgeführt. Unter ihnen befindet sich der Oberbürgermeister von Brandenburg, Helmut Schliesing (SPD), der an der Feier teilnahm. Im Fall einer Verurteilung droht H. eine Strafe von mindestens drei Monaten Haft.

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