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Brandenburg: Anwälte: Schönefeld wird scheitern Gegner des Flughafen-Standortes sehen sich bestätigt – und raten zur Alternative Sperenberg

Schönefeld - Die Anwälte der Schönefeld-Gegner erwarten, dass sie den Großflughafen am geplanten Standort verhindern können. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem vor einer Woche verfügten Baustopp sämtliche Bedenken der Kläger – von der Standortwahl über den Lärmschutz bis hin zum Wasserschutz – anerkannt, sagte Rechtsanwalt Christian Schöning am Donnerstag.

Schönefeld - Die Anwälte der Schönefeld-Gegner erwarten, dass sie den Großflughafen am geplanten Standort verhindern können. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem vor einer Woche verfügten Baustopp sämtliche Bedenken der Kläger – von der Standortwahl über den Lärmschutz bis hin zum Wasserschutz – anerkannt, sagte Rechtsanwalt Christian Schöning am Donnerstag. Alle zehn gegen Schönefeld vorgebrachten „K.o.-Kriterien“ seien in der Eilentscheidung berücksichtigt worden. Mit Blick auf die für 2006 erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts forderte Anwalt Wolfgang Baumann die Politik auf, über Alternativen zu Schönefeld nachzudenken. Nachbesserungen der Unterlagen im laufenden Verfahren seien nur sehr eingeschränkt möglich; „das Gesundbeten eines grottenschlechten Standortes funktioniert nicht“.

Die Anwälte sehen eine Vielzahl von Gründen, die gegen den politisch gewollten Standort Schönefeld sprechen. So seien nach ihren Berechnungen rund 250000 Menschen vom zu erwartenden Fluglärm betroffen. Im Planfeststellungsbeschluss – der Baugenehmigung für den Flughafen – sei dagegen nur von 34000 Betroffenen die Rede, was auf methodischen und fachlichen Fehlern beruhe. Sollte das Verwaltungsgericht diese Defizite anerkennen, könne es allein wegen der höheren Zahl der Betroffenen die Baugenehmigung kassieren. Eine weitere Hürde sehen die Anwälte im Planfeststellungsbeschluss selbst: Darin seien für den Alternativ-Standort Sperenberg nur 1925 Lärmbetroffene ermittelt worden. In den Unterlagen werde zwar die Entlastung der Berliner durch eine Schließung von Tegel und Tempelhof ausführlich betont. Eine Begründung dafür, warum Sperenberg gegenüber Schönefeld – trotz über 90 Prozent weniger Lärm-Opfer – verworfen wurde, finde sich dagegen nicht.

Die Politik hatte gegen Sperenberg unter anderem mit den höheren Kosten für die Bahnanbindung argumentiert. Auch hier machen die Anwälte eine andere Rechnung auf: Während der Bahnanschluss in Schönefeld 490 Millionen Euro koste, wären in Sperenberg nur 130 Millionen fällig. „Sie brauchen in Sperenberg nämlich nicht diesen irrsinnig teuren Tiefbahnhof mit Tunnel-Anfahrt“, sagte Anwalt Franz Günter Siebeck. „Eine etwa acht Kilometer lange, ebenerdige Schleife von der Bahnstrecke zwischen Berlin und Halle/Leipzig würde ausreichen.“ Die Bahnfahrt wäre nur neun Minuten länger als nach Schönefeld, und selbst wenn man zusätzliche Kosten für den Straßenbau einplane, „haben Sie immer noch 220 Millionen Euro übrig“.

Alles in allem, resümierten die Schönefeld-Gegner, sei es ein seltsamer Reflex der Politik, jeden Rückschlag für „nicht so schlimm“ zu erklären. Dass fast zehn Jahre nach Planungsbeginn der Ausgang des Gerichtsverfahrens völlig offen ist, sei ein Erfolg für die Kläger – aber nicht für die Planer. Für das Hauptsacheverfahren kündigten die Anwälte „noch weitere Gesichtspunkte“ gegen Schönefeld an.

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