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Brandenburg: Anzeige gegen Luftfahrtbehörde Nach Bruchlandung in Orkannacht

Werneuchen. Nach der Bruchlandung der Swiss-Air-Maschine in Werneuchen während des Orkans am 10.

Werneuchen. Nach der Bruchlandung der Swiss-Air-Maschine in Werneuchen während des Orkans am 10. Juli hat das Luftfahrtunternehmen Vintage Aircraft gegen den Leiter der Luftfahrtabteilung des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen, Joachim Leyerle, Strafanzeige wegen Gefährdung des Luftverkehrs erstattet. Der Behörde wird vorgeworfen, für die unzureichende Kennzeichnung des Flugplatzes Werneuchen verantwortlich zu sein. Dort war die Maschine gegen einen Erdwall geprallt und schwer beschädigt worden.

Wie berichtet, hatte sich die zweimotorige Saab 2000 auf einem Irrflug über Norddeutschland befunden, weil wegen des Unwetters alle Flughäfen geschlossen waren. Vom Berliner Flughafen Tempelhof aus wurde die Maschine nach Werneuchen geleitet, wo noch gutes Wetter herrschte. Der ehemalige russische Militärflugplatz ist nur für kleine Flugzeuge zugelassen. Die ursprünglich 2500 Meter lange Start- und Landebahn wurde in den 90er Jahren auf 1499 Meter verkürzt. Das westliche, rund einen Kilometer lange Teilstück ist durch einen Erdwall abgetrennt und wird für den Motorsport genutzt. Weil die Piloten über keine Platzkarten verfügten, waren sie auf die eigene Sicht und die Angaben des Fluglotsen angewiesen. Dessen Anweisung lautete, auf dem östlichen Bahnteil „nicht vor der Schwelle 08“ zu landen. Die Zahl bezeichnet die Landerichtung und ist in großen, weißen Ziffern auf die Piste gemalt. Die Swiss-Maschine landete jedoch auf der westlichen Hälfte und raste in den Erdwall. Die 20 Insassen kamen mit dem Schrecken davon. Noch steht nicht fest, ob an dem Flugzeug ein Totalschaden entstanden ist, so Swiss-Sprecher Matthias Winkler. Eventuelle Schadensersatzansprüche mache man vom Ausgang der behördlichen Untersuchung abhängig.

Wie sich herausstellte, waren auch auf dem Westteil der Piste noch die alten Landebahnmarkierungen vorhanden, während das vorgeschriebene Sperrkreuz verblasst und ebenso wie der Erdwall aus der Luft nicht zu erkennen ist. Die Piloten mussten glauben, die korrekte Landestelle erreicht zu haben. Dass der gesperrte Teil für einen fremden Piloten nicht klar erkennbar ist, bestätigten die Ermittlungen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Die Landung war mit einem Polizeihubschrauber nachgestellt worden. Rainer W. During

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