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Asylverfahren: CDU für Abschiebung von Kamerunerin

Eine Kamerunerin und ihre vier Kinder sollen aus Deutschland abgeschoben werden. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm bleibt hart in dieser Sache und bekommt Unterstützung von der CDU-Landtagsfraktion.

Potsdam - In der Diskussion um die geplante Abschiebung hat sich die Mehrheit der CDU-Landtagsfraktion hinter die Entscheidung von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gestellt. Das sagte Fraktionschef Thomas Lunacek nach einer Sitzung der Abgeordneten. Eine formale Abstimmung sei in dieser Frage jedoch nicht erfolgt. Es habe eine lebhafte Diskussion gegeben. Schönbohm hatte bei dem Treffen noch einmal Stellung zu dem Thema genommen. Er habe seine Entscheidung schlüssig begründet und sich an die Regeln des Rechtsstaates gehalten, sagte Lunacek. Nun hätten die Gerichte zu entscheiden. Der Petitionsausschuss des Landtags wollte sich am Nachmittag mit dem Fall beschäftigen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am Montag die Abschiebung der Frau und der Kinder vorläufig gestoppt. Bis zum 18. April genießt die Familie Rechtsschutz. Hintergrund ist zum einen ein Gerichtsverfahren der Eltern um das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder vor dem Amtsgericht Rathenow. Dazu soll am 17. April eine Verhandlung stattfinden. Zum anderen fehlten dem Verwaltungsgericht Akten, um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung ausreichend beurteilen zu können.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte vor einer Woche gegen die Empfehlung der brandenburgischen Härtefallkommission die Abschiebung der in Rathenow lebenden Frau und der Kinder im Alter von vier, 13, 15 und 17 Jahren verfügt. Die Entscheidung hatte parteiübergreifend für Kritik gesorgt, auch einige CDU-Abgeordnete hatten sich entsprechend geäußert. Die Familie war im September 2001 aus Kamerun nach Deutschland geflohen. Der Vater ließ sich scheiden und ist inzwischen mit einer Deutschen verheiratet. Er hat deshalb ein Bleiberecht. (tso/ddp)

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