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Brandenburg: Attacke aus Fremdenhass und Sozialneid Hohe Strafen für Überfall auf Hochzeitsgesellschaft

Marquardt - 25 Zeugen, neun Verhandlungstage, eine lange Beratungspause vor der Verkündung des Urteils: Die Potsdamer Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode machte es sich nicht einfach bei ihrer Urteilsfindung um den nächtlichen Überfall auf eine Hochzeitsgesellschaft in Marquardt im Sommer 2006. Am Ende überraschte sie alle und fällte ein Urteil, das zum Teil sogar über den Anträgen der Staatsanwaltschaft lag.

Marquardt - 25 Zeugen, neun Verhandlungstage, eine lange Beratungspause vor der Verkündung des Urteils: Die Potsdamer Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode machte es sich nicht einfach bei ihrer Urteilsfindung um den nächtlichen Überfall auf eine Hochzeitsgesellschaft in Marquardt im Sommer 2006. Am Ende überraschte sie alle und fällte ein Urteil, das zum Teil sogar über den Anträgen der Staatsanwaltschaft lag.

So verurteilte sie den 27-jährigen Holger W., da er bereits zwei offene Bewährungsstrafen hatte, wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Gefängnis. Meik W. und Mike S. erhielten Haftstrafen von acht und neun Monaten auf Bewährung. Zudem müssen sie 200 soziale Arbeitsstunden leisten. Zusammen mit Holger W. sollen sie nach Auffassung des Gerichts zu der kleinen alkoholisierten Gruppe von Männern gehört haben, die sich in der Nacht zum 2. Juli nach einem Dorffest zuerst zum Marquardter Schloss aufmachten und eine dort feiernde Hochzeitsgesellschaft erst „provozierten, einzelne Gäste schubsten und schließlich schlugen“, so Rammoser-Bode. Dabei erlitten zwei Gäste mittelschwere Verletzungen. Ohne Verurteilung konnte das Brüderpaar Andy und Sven C. den Gerichtssaal verlassen.

Die Hochzeitsgesellschaft verbarrikadierte sich im Schloss, während draußen die Terrasse verwüstet wurde. Das Gericht verurteilte René B. wegen Sachbeschädigung zu 900 Euro Strafe. Zeugenaussagen waren die einzigen Beweismittel während des langwierigen Verfahrens. In ihren Plädoyers kritisierten deshalb sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft die polizeilichen Ermittlungen. „Es gab keine brauchbaren Lichtbildvorlagen“, sagte Staatsanwalt Carsten Krause. Zudem sei bereits ein Teil der Bänder mit abgehenden Polizeinotrufen gelöscht gewesen.

In seinem Plädoyer sprach Staatsanwalt Krause zum Motiv von einer Mischung aus „Fremdenhass und Sozialneid“. Zunächst war von einem rechtsradikalen Motiv die Rede, weil die Täter riefen, dass „die Fremden“ aus „ihrem Dorf“ verschwinden sollen. Henri Kramer

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