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Babymord: Revisionsprozess gegen Vater, der sein Kind verhungern ließ

Florians Eltern wurden 2008 wegen Totschlags und Misshandlung ihres sechs Monate alten Sohnes verurteilt, den sie verhungern ließen. Doch der Vater legte Revision ein, aufgrund eines Formfehlers. Nun wird der Prozess vorm Landgericht Frankfurt (Oder) erneut verhandelt.

Der Vater des verhungerten Babys von Frankfurt (Oder) kommt im neu aufgerollten Prozess möglicherweise mit einer geringeren Strafe als in der ersten Verhandlung davon. In einem sogenannten rechtlichen Gespräch verständigten sich Kammer, Staatsanwalt und Verteidigung zu Prozessauftakt am Mittwoch im Frankfurter Landgericht darauf, dass "im Falle eines Geständnisses des Angeklagten hinsichtlich Totschlags" maximal acht Jahre Haft verhängt würden, wie der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs sagte. Im August 2008 war der heute 22-Jährige zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte wolle sich bis zum nächsten Prozesstag am 20. April überlegen, ob er sich äußern wolle, teilten seine Anwälte mit, die um das rechtliche Gespräch gebeten hatten. Der Richter verwies darauf, dass seine Kammer wegen der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) ohnehin daran gehindert wäre, eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren zu verhängen.

Die im ersten Verfahren mitangeklagte Mutter, die im August 2008 zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war und jetzt in einer Berliner Haftanstalt einsitzt, sollte ursprünglich am Mittwoch als Zeugin gehört werden. Nachdem ihr Anwalt nach Angaben des Vorsitzenden Richters angekündigt hatte, dass sie als Ehefrau des Angeklagten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, sei sie wieder ausgeladen worden.

Die Eltern ließen das Kind verhungern und verdursten

Die Eltern des toten Säuglings waren im August 2008 vom Frankfurter Landgericht wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung der Kammer ihrem Kind immer weniger zu essen gegeben, so dass es schließlich verhungert und verdurstet war. Der Notarzt hatte am 13. Februar 2008 nur noch den Tod des knapp sechs Monate alten Babys feststellen können, das weniger als bei seiner Geburt am 27. August 2007 wog.

Die Verteidigung des Vaters legte damals Revision ein und führte zur Begründung an, dass die Angeklagten nicht wie vorgeschrieben das letzte Wort im Prozess hatten. Das war ihnen vom Gericht zunächst gewährt worden, danach hatte der Staatsanwalt aber noch einen Antrag gestellt. Anschließend hätten die Eltern erneut das letzte Wort haben müssen. Der BGH hob das Urteil gegen den Mann im Januar auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichts zurück. Der Anwalt der Mutter des Kindes hatte dagegen auf Revision verzichtet.

In dem neu aufgerollten Verfahren sind zunächst vier Verhandlungstage bis zum 23. April angesetzt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Urteil schon eher verkündet wird. (am/ddp)

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