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Barnim: Krematorium durfte Abfall mit Leichen verbrennen

Pietätlos, aber nicht strafbar: So lautet das Urteil über einen Krematoriumsbetreiber aus Brandenburg, der gemeinsam mit Leichen auch Müll in den Ofen geschoben haben soll.

Ein Krematoriumsbetreiber, der im Kreis Barnim (Brandenburg) zusammen mit Leichen auch Müll verbrannt haben soll, geht straffrei aus. Ein derartiges Handeln wäre zwar eine grobe Pietätlosigkeit, aber keine Störung der Totenruhe, bestätigte der Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder), Markus Fritsch, am Donnerstag einen Bericht der "Bild"-Zeitung.

Strafbar wäre das Verbrennen von Leichen mit Müll nur dann, wenn dies aus "Missachtung gegenüber dem Verstorbenen" geschehe. Die Richter lehnten daher einen Strafbefehl gegen den 43-Jährigen ab. Ob die Vorwürfe zutreffen, bleibt nach ihren Ausführungen unklar.  (ho/dpa)

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