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Brandenburg: Bauern dürfen Kräutertee nicht verkaufen

Belzig - Das Brandenburgische Landesgesundheitsamt (LASV) wirft Kräuterbauern vor, mit dem Verkauf von Tees und Fruchtsäften gegen das Arzneimittelgesetz zu verstoßen. Pflanzen wie Spitzwegerich, Birkenblätter oder Johanniskraut, die bisher als Lebensmittel bewertet wurden, sollen künftig als Arzneimittel gelten.

Belzig - Das Brandenburgische Landesgesundheitsamt (LASV) wirft Kräuterbauern vor, mit dem Verkauf von Tees und Fruchtsäften gegen das Arzneimittelgesetz zu verstoßen. Pflanzen wie Spitzwegerich, Birkenblätter oder Johanniskraut, die bisher als Lebensmittel bewertet wurden, sollen künftig als Arzneimittel gelten. Hätte diese neue Rechtsauslegung des LASV vor Gericht Bestand, dürften etwa 300 Bauern und Produzenten in Brandenburg ihre Produkte nicht mehr verkaufen. Das LASV hat sogar bereits Strafanzeige gegen den Landwirt Thomas Beutler gestellt. Beutler sammelt wild wachsende Kräuter und Pflanzen, trocknet sie und verkauft sie in seinem Belziger Betrieb „Lebenslust“. Für das LASV ist das ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Beutler will nun vor Gericht gehen.

„Die neue Rechtsauslegung des Gesundheitsamtes ist absurd“ , sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Christoph Schulze. Seit Jahrtausenden würden Kräuter als Lebensmittel benutzt. Die SPD sei „wild entschlossen, eine harte Gangart“ einzulegen. Schulze will mit der Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) sprechen, die Fraktion möchte das Thema außerdem an den Landtags-Sonderausschuss für Bürokratieabbau herantragen.

„Es geht um Verbraucherschutz“ sagt Thomas Wendt, Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam. Doch auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Günther Baaske bewertet die Klage gegen Beutler als „Überregulierung “. adk

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