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Berlin: 1. Mai: Gericht hebt Demo-Verbot für NPD auf

Innensenator Eckart Werthebach hat mit seiner harten Linie gegen potenziell gewalttätige Demonstrationen einen Dämpfer erhalten. Am Mittwoch entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die rechtsextremistische NPD jetzt doch am 1.

Von Frank Jansen

Innensenator Eckart Werthebach hat mit seiner harten Linie gegen potenziell gewalttätige Demonstrationen einen Dämpfer erhalten. Am Mittwoch entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die rechtsextremistische NPD jetzt doch am 1. Mai in Berlin aufmarschieren darf. Damit widersprachen die Richter dem Innensenator, der die NPD-Demonstration auf eine Kundgebung reduzieren und auf den 5. Mai verschieben wollte. Der Senator befürchtet, eine Veranstaltung der NPD am Mai-Feiertag im Stadtzentrum könnte mit der großen Kundgebung des DGB vor dem Roten Rathaus kollidieren.

Zum Thema Online Spezial: Sind die Krawalle zum 1. Mai unvermeidbar? Statt der geplanten acht Stunden dürfe der NPD-Aufzug aber nur drei Stunden dauern, entschied das Gericht. Die Senatsinnenverwaltung kündigte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an. Gewalttätige Angriffe von Gegendemonstranten seien auf der ursprünglichen Wegstrecke zwar "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu befürchten, hieß es in der Begründung des Gerichts. Für die zu befürchtende Gewalt könne aber nicht die NPD verantwortlich gemacht werden".

Bezüglich der beiden ebenfalls von Werthebach untersagten Demonstrationen antifaschistischer und autonomer Gruppen am 1. Mai in Kreuzberg war bis zum Mittwoch noch kein Einspruch des Veranstalters, der "Antifaschistischen Aktion Berlin (AAB)", beim Verwaltungsgericht eingegangen. Die AAB reagierte stattdessen mit einer Kampfansage auf das Verbot ihrer Demo. "Wenn die Nazis demonstrieren dürfen und wir nicht, platzt hier der Mond", drohte AAB-Sprecher Marc Schlosser auf einer Pressekonferenz. Schlosser, der mit dunkler Sonnenbrille und Basecap auftrat, sowie ein namenloser "autonomer Kommunist" mit Rothaar-Perücke und Sonnenbrille betonten, die AAB und andere Autonome würden trotz des Verbots nicht nur die traditionelle Demonstration in Kreuzberg veranstalten, sondern zuvor auch gegen den Aufmarsch der NPD in Lichtenberg und Mitte vorgehen.

Eine andere Gruppe der autonomen Szene kündigte am Mittwoch an, die offizielle Mai-Kundgebung der Gewerkschaften stören zu wollen. Auf einer Pressekonferenz prophezeiten Vertreter der Gruppe, die ihren Namen nicht nennen wollten, "massive Störungen", falls ein Vertreter der Bundesregierung auf der Veranstaltung sprechen dürfe. Die Autonomen riefen ihre Anhänger zur Teilnahme am "Internationalistischen, revolutionären Block" der DGB-Demo auf.

Die Polizei wies unterdessen noch einmal auf das Sport- und Freizeitprogramm hin, mit dem am 1. Mai die Beteiligung von Jugendlichen an den zu erwartenden Auseinandersetzungen verhindert werden soll. So findet in der Kreuzberger Bergmannstraße eine "Sportmeile" statt, im Böcklerpark wird eine Graffiti-Wand aufgebaut. Außerdem wollen an den Brennpunkten so genannte Anti-Konflikt-Teams der Polizei mäßigend auf potenzielle Randalierer einwirken. Unterdessen verurteilte das Amtsgericht Tiergarten einen Steinewerfer der Mai-Demonstration des vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.

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