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Berlin: 1. Mai: Wird das Verbot vor Gericht Bestand haben?

Der Innensenator begründet das Demonstrationsverbot mit der angekündigten Gewaltbereitschaft von Organisatoren und Teilnehmern. Der Rechtsprechung zufolge reicht dafür die bloße Annahme möglicher Militanz nicht aus.

Der Innensenator begründet das Demonstrationsverbot mit der angekündigten Gewaltbereitschaft von Organisatoren und Teilnehmern. Der Rechtsprechung zufolge reicht dafür die bloße Annahme möglicher Militanz nicht aus. Es muss schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Gewalttätigkeiten kommen. Und auch dann fordern die Gerichte in der Regel genaue Begründungen von der Versammlungsbehörde, warum sie glaubt, dass der Lage nicht durch polizeiliche Maßnahmen beizukommen sei. Auch müssen die Veranstalter in der Vergangenheit bereits in Erscheinung getreten sein, um ihnen gewalttätige Absichten unterstellen zu dürfen.

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