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Berlin: 10 Jahre für Messerattacke auf BVG-Kontrolleure

Sieben Monate nach seiner Messerattacke auf ein Team von drei BVG-Kontrolleuren wurde der 37-jährige Houssam D. zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Sieben Monate nach seiner Messerattacke auf ein Team von drei BVG-Kontrolleuren wurde der 37-jährige Houssam D. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht sprach den Libanesen des versuchten Totschlags in drei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Entgegen der Verteidigung gingen die Richter davon aus, dass sich die psychische Erkrankung des Mannes zur Tatzeit nicht ausgewirkt habe.

Es geschah am frühen Morgen des 9. April. Der Obdachlose Houssam D. ging in Richtung U-Bahnhof Schloßstraße. Er trug eine zerlumpte Jacke und war barfuß. Schuhe besaß der Libanese, der seit elf Jahren auf der Straße gelebt haben soll, nicht. In der U-Bahn wollte er sich aufwärmen. Houssam D. legte seine nackten, schmutzigen Füße auf den Sitz gegenüber. Auf eine Beschwerde von Fahrgästen schickte die BVG-Zentrale insgesamt fünf Kontrolleure. Der Libanese wurde aufgefordert, seine Füße von der Bank zu nehmen.

"Er spielte zunächst den toten Mann", sagte der Richter. Als es Kontrolleur Jörg B. nach der dritten Aufforderung zu viel wurde, sei D. plötzlich aufgesprungen. Er zog ein Filetmesser und stieß es dem 33-jährigen B. in den Rücken. Danach stach er auf dessen Kollegen Holger K. ein, dem nur deshalb nichts passierte, weil das Messer auf eine Wasserflasche in der Innentasche seiner Jacke traf. Schließlich attackierte der Libanese auch noch die 53-jährige Brigitte W. und verletzte sie am Hals. Am U-Bahnhof Leopoldplatz sprang er aus dem Wagen, konnte aber wenig später gefasst werden.

Houssam D. sei einen Tag danach einer Fachärztin vorgestellt worden. Sie habe keinerlei psychische Auffälligkeiten bei dem Angeklagten festgestellt, hieß es im Urteil. Auch in der U-Bahn habe sich D. wie ein normaler Fahrgast verhalten. Von einer "gewissen Bauernschläue" des Angeklagten sei auszugehen. Ein "warnhaftes Verkennen" habe in keiner Phase der Tat eine Rolle gespielt, sagte der Richter.

Houssam D. ist ein kleiner Mann mit dicken Brillengläsern. Im dunkelblauen Trainingsanzug saß er auf der Anklagebank. Ein Gutachter hatte ihn als "Einzelgänger im urbanen Großstadtdschungel" bezeichnet. Sozialhilfe bezog er nicht, mal verkaufte er Drogen, mal stahl er. Im Prozess hatte D. eher verworren ausgesagt. So gab er an, er habe dreizehn Kinder, von denen er nicht wisse, wo sie sind. Und von Angst von Uniformen sprach er. Kontrolleure hätten ihn immer aus der U-Bahn geworfen - ob er mit oder ohne Fahrschein fuhr.

Die Richter rechneten ihm strafmildernd an, dass eine Restsymptomatik seiner paranoiden Psychose zur Tatzeit vorgelegen habe und er "ohne eigene Schuld an den Rand der Gesellschaft gedrückt wurde". Doch nicht nur das "enorme Maß der Gewaltexplosion" wertete das Gericht strafschärfend. Es berücksichtigte auch die erheblichen psychischen Folgen bei den Kontrolleuren. Die Frau traut sich seit der Attacke nicht mehr U-Bahn zu fahren.

Kerstin Gehrke

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