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Berlin: 10. Juli 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Verkürzung von Gerichtsverfahren

Durch das Gesetz zur Beschleunigung und zur Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, das am 1. Juli in Berlin in Kraft getreten ist, sollen die rechtsuchenden Parteien jetzt schneller zu Gerichtsentscheidungen gelangen können. So wird der Gütetermin bereits zwei Wochen nach der Klageerhebung stattfinden. Im Falle einer streitigen Verhandlung werden die Parteien schon frühzeitig veranlaßt, Kündigungsgründe beziehungsweise Verteidigungsmittel vollständig mitzuteilen. Durch die Konzentration des Rechtsstreits auf eine einzige mündliche Verhandlung und mehr Befugnisse des Vorsitzenden Richters bei formalrechtlichen Entscheidungen soll die Prozeßdauer, die zur Zeit vier Jahre betragen kann, verkürzt werden.

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