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Berlin: 11. Dezember 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine Neuerung für die Berliner Ärzte

Die Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, auf den Praxisschildern der niedergelassenen Ärzte, die mit Jahresende der neuen Weiterbildungsordnung angepaßt werden müssen, doch noch die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ und „Naturheilverfahren“ zuzulassen.

Zunächst hatten die Vertreter der Standesorganisation es abgelehnt, diese Bezeichnungen zuzulassen, da nach Einschätzung der Berliner Kammer der wissenschaftliche Nachweis für die Wirksamkeit der Behandlungsmethoden nicht vorlag.

In den übrigen Bundesländern entschieden sich die Delegierten anders; und deshalb hat auch die Bundesärztekammer den Berlinern nahegelegt, ihre Beschlüsse nochmals zu überprüfen. „Unter diesen Umständen erscheint es zweckmäßig, die Bundeseinheitlichkeit in dieser Frage wiederherzustellen“, heißt es in der Begründung der Delegiertenversammlung zu der nun gefundenen Regelung, die sowohl die Homöopathie als auch das Naturheilverfahren als offizielle Deklaration akzeptiert. Im Amtsblatt vom 4. Dezember ist dieser Nachtrag zur Weiterbildungsordnung veröffentlicht. Tsp

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