zum Hauptinhalt

Berlin: 11. Mai 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine deutschdeutsche Sorgerechtsfrage: BERLINER CHRONIK Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten sprach einen 43jährigen Mann vom Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung frei, obwohl er trotz zweier Schuldtitel nicht für zwei in der DDR lebende Töchter gezahlt hatte. Der Richter meinte, bei Besuchen hätte der Mann genügend West-Waren mitgebracht; bei Geldzahlungen hätte die DDR eine Ost-Mark für eine West-Mark verrechnet und nur den Devisengewinn kassiert.

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine deutschdeutsche Sorgerechtsfrage:

BERLINER CHRONIK

Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten sprach einen 43jährigen Mann vom Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung frei, obwohl er trotz zweier Schuldtitel nicht für zwei in der DDR lebende Töchter gezahlt hatte. Der Richter meinte, bei Besuchen hätte der Mann genügend West-Waren mitgebracht; bei Geldzahlungen hätte die DDR eine Ost-Mark für eine West-Mark verrechnet und nur den Devisengewinn kassiert. Die beiden Töchter, 1959 und 1960 geboren, leben bei ihrer Mutter in der DDR.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false