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Berlin: 11. November 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Auch in Berlin können Beschäftigte privater Geldtransportunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen künftig Schußwaffen tragen, eine Regelung, die im Bundesgebiet schon seit Jahren üblich ist. Die Neuerung wurde durch eine Anordnung der Alliierten möglich.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Auch in Berlin können Beschäftigte privater Geldtransportunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen künftig Schußwaffen tragen, eine Regelung, die im Bundesgebiet schon seit Jahren üblich ist. Die Neuerung wurde durch eine Anordnung der Alliierten möglich. Bisher durften auf Grund alliierter Vorschriften nur Beamte der Polizei und des Zolls Schußwaffen benutzen. Die Berliner Polizei, welche die Begleitpersonen von Werttransporten ausbilden soll, hält einen 14tägigen Kurs in Theorie und Praxis für ausreichend. Damit erfüllten die Alliierten Vorschläge von Politikern und der Polizei, die nach einer Serie von Überfällen im Jahre 1976 gemacht worden waren. Nach den neuen Bestimmungen kann ein Geldtransportunternehmen über die Polizei bei den Alliierten eine Lizenz für die Bewaffnung seiner Mitarbeiter beantragen. Voraussetzung für die Erteilung sei ein einwandfreies Ergebnis einer Bonitätsuntersuchung des Unternehmens und der Beschäftigten. Der Polizeipräsident erteilt anschließend für jeden Beschäftigten eine Einzelgenehmigung, die wiederum abhängig ist von gutem Leumund und körperlicher Eignung.

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