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Berlin: 12. Januar 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über Stromzahlungs-Boykotteure

In einem ersten Berufungsprozeß hat jetzt auch das Landgericht der Bewag gegen einen sogenannten Stromzahlungs-Boykotteur recht gegeben. Die über 250 Boykotteure, die bisher sämtlich vor den Amtsgerichten verloren haben, bezahlen einen Teil ihrer Stromrechnungen nicht mit der Begründung, die Bewag betreibe eine umweltfeindliche Stromerzeugung. In dem Prozeß ging es um einen Kreuzberger Fall. Der Bewag-Kunde hatte nur 90 Prozent des Strompreises bezahlt und die restlichen zehn Prozent auf ein Treuhandkonto der „Gruppe Stromzahlungsboykott“ überwiesen. Der Mann machte ein Zurückhaltungsrecht „aus gesellschaftspolitischen Gründen“ geltend.

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