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Berlin: 12. Juni 1977

BERLINER CHRONIK Nur noch rund 60 Prozent dessen, was sie bisher für ihre Wohnungen bezahlt haben, brauchen die Bewohner der landeseigenen städtischen Seniorenwohnhäuser Neukölln in Zukunft an die Bezirkskasse zu entrichten. In diesen Tagen werden den 165 Bewohnern die Mietverträge zugesandt.

BERLINER CHRONIK

Nur noch rund 60 Prozent dessen, was sie bisher für ihre Wohnungen bezahlt haben, brauchen die Bewohner der landeseigenen städtischen Seniorenwohnhäuser Neukölln in Zukunft an die Bezirkskasse zu entrichten. In diesen Tagen werden den 165 Bewohnern die Mietverträge zugesandt. Da die neue, verminderte Grundmiete rückwirkend vom 1. Januar an gilt, können die Mieter für die kommenden Mietforderungen auf ein ansehnliches Guthaben zuviel entrichteter Gelder zurückgreifen. Dieser in einer Zeit fast ausschließlich steigender Preise recht ungewöhnliche Umstand ergibt sich daraus, daß das zwischen den Bewohnern der Seniorenwohnhäuser und dem Bezirksamt bestehende Rechtsverhältnis geändert wurde. Bis jetzt bestand mit den Bewohnern der nach dem Krieg gebauten Häuser ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis, deshalb wurde an die Bezirkskasse eine Gebühr entrichtet. In Zukunft regelt ein privatrechtlicher Mietvertrag das Rechtsverhältnis: die Senioren zahlen für ihre Wohnung Miete. Erstmalig genießen sie den vollen gesetzlichen Mieterschutz.

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