zum Hauptinhalt

Berlin: 13. Februar 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Schwarzarbeiter brauchen sich in WestBerlin wegen des Finanzamtes nur wenige Sorgen zu machen. Wegen seiner Überlastung kann sich der Steuerfahndungsdienst meist nur mit größeren Fällen beschäftigen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Schwarzarbeiter brauchen sich in WestBerlin wegen des Finanzamtes nur wenige Sorgen zu machen. Wegen seiner Überlastung kann sich der Steuerfahndungsdienst meist nur mit größeren Fällen beschäftigen. Das geht aus einer Stellungnnahme des Senats hervor. Wegen ihrer geringen steuerlichen Auswirkung werde Schwarzarbeit grundsätzlich als Kleinkriminalität eingestuft. Erst wenn Schwarzarbeit „in erheblichem Umfang“ betrieben wird, greift die Steuerfahndung ein. Allerdings: „Die zu diesem Zweck durchzuführenden Ermittlungen sind sehr aufwendig und umfangreich, meist auch wegen der Schwierigkeit des Nachweises von Schwarzarbeit in erheblichem Umfange erfolglos.“ Aus diesem Grund halte man es nicht für vertretbar, die Bearbeitung von wichtigeren Fällen größerer Steuer- und Wirtschaftskriminalität zurückzustellen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false