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Berlin: 13. Mai 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über Beschränkungen der Havelschifffahrt BERLINER CHRONIK Über Behinderungen für Binnenschiffer auf Teilen der märkischen Wasserstraßen berichtete jetzt das Gewerbe in der jüngsten Ausgabe seines Pressedienstes. Seit dem 1.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Beschränkungen der Havelschifffahrt

BERLINER CHRONIK

Über Behinderungen für Binnenschiffer auf Teilen der märkischen Wasserstraßen berichtete jetzt das Gewerbe in der jüngsten Ausgabe seines Pressedienstes. Seit dem 1. April dürfen Schiffe, deren Antriebsleistung 600 PS übersteigt, nicht mehr den Havelkanal und die OderHavel-Wasserstraße befahren. Diese Maßnahme, von der DDR aus technischen Gründen zum Schutz der Uferböschungen angeordnet, ist nach Darstellung des Berliner Binnenschiffahrtsgewerbes international unüblich. In diesem Fall sei die Beschränkung zudem sinnwidrig, weil beide Wasserstraßen eine volle Ausnutzung der hohen PS-Zahlen nicht ermöglichten. In der Praxis würde allenfalls eine Leistung entsprechend 250 bis 270 PS angewendet. Die DDR selbst besitze keine Schiffe dieser Größenordnung, weshalb ihr Verkehr von der Anordnung nicht betroffen sei. Der Verkehrsvertrag von 1972 ermöglichte erst die Nutzung der beiden Wasserweg, die seither regelmäßig zwischen Polen und West-Berlin befahren werden. Durch die neue Regelung würde nun die Benutzung der neuen Europa-Schiffe mit 800 bis 900 PS ausgeschlossen.

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