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Berlin: 14. Juni 1977

BERLINER CHRONIK In den Bezirken werden voraussichtlich 59 Schulhöfe, zwei Schulturngärten und ein Schulverkehrsgarten als Spielplätze freigegeben, ausgenommen sind Wilmersdorf und Charlottenburg. Wilmersdorf hat mitgeteilt, daß freigegebene Höfe in der Vergangenheit nur in geringem Umfang von denjenigen genutzt worden seien, für die sie gedacht waren.

BERLINER CHRONIK

In den Bezirken werden voraussichtlich 59 Schulhöfe, zwei Schulturngärten und ein Schulverkehrsgarten als Spielplätze freigegeben, ausgenommen sind Wilmersdorf und Charlottenburg. Wilmersdorf hat mitgeteilt, daß freigegebene Höfe in der Vergangenheit nur in geringem Umfang von denjenigen genutzt worden seien, für die sie gedacht waren. Durch Ausschreitungen Heranwachsender sei es zu „Unzuträglichkeiten“ gekommen, wodurch auch spielende Kinder behindert wurden. Außerdem seien erhebliche Sachschäden entstanden, die auch den Schulunterricht beeinträchtigt hätten. Daher würden nun keine Schulhöfe mehr freigegeben. Zehlendorf verhält sich genauso, weil dort genügend Spielflächen vorhanden seien. Ein freigegebener Schulhof sei 1975 wegen Beschädigungen wieder geschlossen worden.

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