zum Hauptinhalt

Berlin: 15. August 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über Rollstühle zum Verleih

Der Landesbeauftragte für Behindertenbelange beim Senator für Arbeit und Soziales stellt Interessierten eine Liste zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, welche behördlichen Stellen, freien Träger und Firmen zu welchem Entgelt Rollstühle für kurz oder langfristigen Bedarf zur Verfügung stellen. Eine Umfrage bei allen Stellen ergab, daß es keine Schwierigkeiten bei der Ausleihe von Rollstühlen gibt. Die teils sehr geringen Gebühren werden grundsätzlich von den verschiedenen Kostenträgern übernommen. Die Leihgebühren reichen pro Tag von 1 Mark 50 bis zu 3 Mark 50 und sind oft gestaffelt nach der Dauer der Ausleihe.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false