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Berlin: 15. Dezember 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über die bezirkliche Zuzugssperre für Ausländer. BERLINER CHRONIK Als dem Parlamentspräsidenten Lorenz und Innensenator Ulrich vor fast genau einem Jahr der neue Kommentar zur Berliner Verfassung überreicht wurde, waren beide erfreut, obwohl sie betroffen waren.

Vor 25 Jahren berichteten wir über die bezirkliche Zuzugssperre für Ausländer.

BERLINER CHRONIK

Als dem Parlamentspräsidenten Lorenz und Innensenator Ulrich vor fast genau einem Jahr der neue Kommentar zur Berliner Verfassung überreicht wurde, waren beide erfreut, obwohl sie betroffen waren. Denn schwere Bedenken meldeten damals die Autoren gegen einen Senatsbeschluß an, den CDU und SPD gegen den Willen der FDP in die Welt gesetzt hatten. Seit dem 1. Januar 1975 existiert die Zuzugssperre für Ausländer in den Bezirken Kreuzberg, Wedding und Tiergarten. Rechtlich und politisch umstritten ist der Beschluß bis auf den heutigen Tag. Das Ausländerproblem wuchs Anfang der 70er Jahre den Bezirksämtern über den Kopf. Sie drängten auf restriktive Maßnahmen. Obwohl bereits damals rechtliche Bedenken in der Senatsinnenverwaltung bestanden, beschlossen die beiden großen Parteien die Sperre. Zu dem Zeitpunkt waren in den drei Bezirken rund 88 300 Ausländer gemeldet; sie machten rund 46,4 Prozent aller Ausländer in Berlin aus.

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