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Berlin: 15. November 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Der Senat überlegt, ob bei der Reform der Lehrerbildung auf die Einführung des Stufenlehrers verzichtet werden soll. Anlaß ist das neue Beamtenbesoldungsgesetz, das für einen Teil der Lehrer eine Herabstufung der Gehälter mit sich bringen würde, wenn man den Stufenlehrer einführe, erklärte Senatsdirektor Jäckel von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Der Senat überlegt, ob bei der Reform der Lehrerbildung auf die Einführung des Stufenlehrers verzichtet werden soll. Anlaß ist das neue Beamtenbesoldungsgesetz, das für einen Teil der Lehrer eine Herabstufung der Gehälter mit sich bringen würde, wenn man den Stufenlehrer einführe, erklärte Senatsdirektor Jäckel von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung. Während zur Zeit die Lehrer nach Schularten getrennt ausgebildet – und zwar für Haupt und Realschulen an der Pädagogischen Hochschule und für die Gymnasien an den Universitäten – und bezahlt werden, soll die Stufenlehrerausbildung unabhängig vom Schultyp sein. Nach dem neuen Beamtenbesoldungsgesetz sollen die Stufenlehrer dagegen nicht einheitlich bezahlt werden, sondern nach zwei Besoldungsgruppen - nach A 12 die Lehrer für Primarstufe und Sekundarstufe 1, nach A 13 die Lehrer für die Sekundarstufe 2, die Klassen 11 bis 13.

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