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Berlin: 16-Jährige aus Ghana ist nun doch in Berlin geblieben

Die 16-jährige Charlotte O., die am Mittwochabend nach Ghana abgeschoben werden sollte, ist wider Erwarten doch noch in Berlin und auf freiem Fuß.

Die 16-jährige Charlotte O., die am Mittwochabend nach Ghana abgeschoben werden sollte, ist wider Erwarten doch noch in Berlin und auf freiem Fuß. Kurz bevor das Flugzeug gen Moskau abhob, schaltete die Mutter des 16-jährigen Mädchens völlig überraschend einen weiteren Rechtsanwalt ein. Dieser stellte für Charlotte O. einen Asylantrag, woraufhin diese das Flugzeug wieder verlassen durfte. Zumindest bis das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet, kann Charlotte O. in Deutschland bleiben. Allerdings gelten Anträge auf politisches Asyl aus Ghana als aussichtslos.

Wie gestern berichtet, sollte die 16-jährige das Land verlassen, weil der Sozialhilfebezug ihrer Mutter laut Ausländerrecht einer Familienzusammenführung entgegen steht. Die Mutter lebt seit fünf Jahren in Berlin und ist im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Von ihren Mitschülerinnen, die am Mittwoch vor der Gefangenensammelstelle in Tempelhof gegen die Abschiebung der 16-Jährigen protestiert hatten, wurde Charlotte gestern im Unterricht begeistert empfangen. Auch die Schulleiterin der Robert-Jungk-Schule in Wilmersdorf, Ruth Garstka, begrüßte gegenüber dem Tagesspiegel den Schritt der Mutter. "Charlotte war völlig verzweifelt, als sie völlig unvorbereitet abgeschoben werden sollte", sagte Garstka, "jetzt gibt es wenigstens wieder Zeit zum Nachdenken." Auch wenn der Asylantrag als aussichtslos gilt, ist vielleicht nocht nicht alles verloren: Heute Mittag hat die Schulleiterin gemeinsam mit Mutter und Tochter einen Termin bei der Ausländerbeauftragten Barbara John. "Vielleicht finden wir ja doch noch eine humanitäre Lösung", so Garstka.

Die Rechtsanwältin Christine Thomas-Khaled, die Charlotte A. bisher vertreten hatte, war äußerst erstaunt über die überraschende Wende. Ihr gegenüber hatte das Mädchen erklärt, sie wolle keinen Asylantrag stellen, weil sie auf keinen Fall in Abschiebehaft kommen wollte.

Offenbar hat die Innenverwaltung auf diese allerdings aus humanitären Gründen verzichtet. Charlotte O. hat den von ihrer Mutter veranlassten Asylantrag inzwischen auch selbst unterschrieben.

jago

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