zum Hauptinhalt

Berlin: 17. Juli 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über Ärger bei der Zeugnisvergabe

Die Nichtversetzung von Schülern ohne vorherige Information der Eltern über das Absinken der Leistung bezeichnete ein Sprecher des Schulsenators als „große Schlamperei der Lehrer“. Zur Versetzung von der Grund auf die Sonderschule ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern erklärte er: „Das geht nicht." Ein Kind, dem kein Zeugnis ausgehändigt wurde, weil die Unterlagen verschwunden waren, hat eine Ersatzbescheinigung erhalten. Ein neues Zeugnis wird nach den Schulferien ausgestellt. Allen Beschwerden will die Schulverwaltung nachgehen. Vorher nicht über die Versetzungsgefährdung unterrichtete Eltern hätten aber keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Versetzung zu erzwingen. Durch Schulämter wird man aber die Leiter der einzelnen betroffenen Schulen über die Vorfälle unterrichten. Lehrern, die keine „Blauen Briefe" geschrieben haben, droht eine Rüge.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false