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Berlin: 18. August 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Der Hauptpersonalrat für die Berliner Behörden und Eigenbetriebe sieht keinen Anlass für ein neues Verfahren zur Gleitzeit-Kontrolle. In einer gestern veröffentlichten Erklärung verweist er auf einen Passus der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit, wonach die Feststellung der täglichen Arbeitszeit „durch Aufzeichnungen der Mitarbeiter vorgeschrieben ist“.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Der Hauptpersonalrat für die Berliner Behörden und Eigenbetriebe sieht keinen Anlass für ein neues Verfahren zur Gleitzeit-Kontrolle. In einer gestern veröffentlichten Erklärung verweist er auf einen Passus der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit, wonach die Feststellung der täglichen Arbeitszeit „durch Aufzeichnungen der Mitarbeiter vorgeschrieben ist“.

Alle Personalvertretungen würden gebeten, diese „Rahmenvorschrift weiterhin einzuhalten“. Im übrigen benötige auch eine versuchsweise Einführung von Zeiterfassungsgeräten die Zustimmung des Hauptpersonalrats. Dieser vertritt ferner die Auffassung, dass es weder zweckmäßig noch durchführbar sei, die Einhaltung der gleitenden Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst mittels Stechuhren oder anderen Zeiterfassungsgeräten kontrollieren zu lassen. Die jetzige Regelung habe sich bestens bewährt.

Dagegen vertritt der Senat die Auffassung, eine solche Kontrolle sei unabdingbar. Allerdings sei gegen den Willen des Hauptpersonalrats die Einführung von Zeiterfassungsgeräten nicht möglich. Zeiterfassungsgeräte gibt es unter anderem bereits im Öffentlichen Dienst in Hamburg und in Berlin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und bei der Stiftung Warentest.

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