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Berlin: 18. Juli 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über Umweltverschmutzung durch die Bewag: BERLINER CHRONIK Die seit Jahren anhängige Klage der Bewag gegen Umweltschutzauflagen für das Kraftwerk Barnackufer in Lichterfelde wurde gestern vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen; Revision wurde nicht zugelassen. Der Bewag war im März 1973 auferlegt worden, die Gesamtabgabe von Schwefeldioxid aus den Schornsteinen auf 950 Milligramm pro Kubikmeter zu begrenzen.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Umweltverschmutzung durch die Bewag:

BERLINER CHRONIK

Die seit Jahren anhängige Klage der Bewag gegen Umweltschutzauflagen für das Kraftwerk Barnackufer in Lichterfelde wurde gestern vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen; Revision wurde nicht zugelassen. Der Bewag war im März 1973 auferlegt worden, die Gesamtabgabe von Schwefeldioxid aus den Schornsteinen auf 950 Milligramm pro Kubikmeter zu begrenzen. Abgegeben werden aber derzeit 2375 Milligramm. Gegen diese Forderung hatte die Bewag geklagt. Sie berief sich unter anderem auf die wirtschaftlich unzumutbaren Folgen, die bei der Verringerung des Schwefelgehalts durch entweder den Einbau eines Filters oder die Verwendung von schwefelarmem Heizöl entstünden. Der Einwand der Bewag, sie verwende Hochkamine zur Verteilung der drei Tonnen Schwefeldioxid pro Stunde, wurde vom Gericht mit dem Argument abgewiesen.

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