zum Hauptinhalt

Berlin: 18. Oktober 1978

Vor 25 Jahren konnte man Ware steuerfrei beim Zoll lagern BERLINER CHRONIK In Berlin gibt es insgesamt 96 offene Zollager verschiedener Firmen, wo eingeführte Waren von Millionenwerten aufbewahrt werden. Der Sinn einer solchen, vor allem von importierenden Firmen genutzten zollrechtlichen Möglichkeit: Für eingeführte und auf diese Weise gelagerte Waren ( zum Beispiel wertvolle Teppiche) müssen die Zollabgaben erst dann bezahlt werden, wenn der importierte Artikel wieder daraus entnommen wird.

Vor 25 Jahren konnte man Ware steuerfrei beim Zoll lagern

BERLINER CHRONIK

In Berlin gibt es insgesamt 96 offene Zollager verschiedener Firmen, wo eingeführte Waren von Millionenwerten aufbewahrt werden. Der Sinn einer solchen, vor allem von importierenden Firmen genutzten zollrechtlichen Möglichkeit: Für eingeführte und auf diese Weise gelagerte Waren ( zum Beispiel wertvolle Teppiche) müssen die Zollabgaben erst dann bezahlt werden, wenn der importierte Artikel wieder daraus entnommen wird. Will eine Firma eingeführte Waren dort künftig lagern, braucht sie die Ware dem Zoll nur kurz vorzuführen, aber keine Abgaben zu bezahlen. Die werden erst fällig, wenn die Ware endgültig ins Schaufenster kommt oder gleich verkauft wird. Das Lagergut kann von Käufern im Lager besichtigt werden, auf besonderen Antrag kann die Firma das Stück auch kurzfristig herausnehmen, um es beispielsweise als Muster zu zeigen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Ohne sich mit den Abgaben zunächst einmal belasten zu müssen, können große Mengen eingekauft und bis zu fünf Jahre lang steuerfrei gelagert werden.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false