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Berlin: 18. September 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über wildes Gehwegparken BERLINER CHRONIK Das Bürgersteigparken wurde in den letzten Jahren von der Verwaltung insbesondere in der City erlaubt, um die angebliche oder tatsächliche Parkplatznot zu lindern. Doch die Autofahrer überquerten von Beginn an nicht nur dann die Bürgersteigkanten, wenn sie dürfen.

Vor 25 Jahren berichteten wir über wildes Gehwegparken

BERLINER CHRONIK

Das Bürgersteigparken wurde in den letzten Jahren von der Verwaltung insbesondere in der City erlaubt, um die angebliche oder tatsächliche Parkplatznot zu lindern. Doch die Autofahrer überquerten von Beginn an nicht nur dann die Bürgersteigkanten, wenn sie dürfen. Es wird rücksichtslos geparkt, wenn nur Platz genug für die Fahrzeuge und Schaden an Lack und Reifen nicht zu befürchten ist. Und schon lange fahren Funkstreifen an verbotenerweise abgestellten Autos vorbei, kommen Hostessen gegen wildes Parken nicht mehr an. So bleibt der Eindruck, Polizei und Straßenverkehrsbehörde drängelten nach mehr erlaubten GehwegParkplätzen, um das schlechte Gewissen zu besänftigen.

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