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Berlin: 19. November 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Offizielle Schülerzeitschriften brauchen sich künftig nicht mehr auf schulische Themen zu beschränken. Neue Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung haben das Feld erweitert.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Offizielle Schülerzeitschriften brauchen sich künftig nicht mehr auf schulische Themen zu beschränken. Neue Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung haben das Feld erweitert. Ihr Text spricht auch von „sonstigen Schüler interessierenden Fragen“, was nach einem dazugehörenden Informationsblatt alles sein kann, „was Schüler zur geistigen Auseinandersetzung anregt“. Kurz gesagt, die Schülerredakteure können über alles schreiben. Die Senatsschulverwaltung bestreitet dies nicht. Was im Verhältnis zu anderen JugendBlättern die Schülerzeitschriften überhaupt zu solchen macht, ist die Tatsache, daß sie auf dem Schulgelände gegen Entgelt vertrieben werden dürfen. Sie werden von Schülern einer oder mehrerer Schulen verfaßt und herausgegeben; der Bezug zu diesen Schulen muß erkennbar sein. Jegliche rechtliche Verantwortung tragen die beteiligten Jugendlichen selbst. Schulzeitschriften sind dagegen solche, die unter der Verantwortung des Schulleiters verfaßt und herausgegeben werden. In der Praxis sind Schüler zur Mitarbeit an dieser Konstruktion allerdings kaum bereit.

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