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Berlin: 19. Oktober 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir BERLINER CHRONIK Der Fall sei vor Gericht fast eine Novität, sagte der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer.

Vor 25 Jahren berichteten wir

BERLINER CHRONIK

Der Fall sei vor Gericht fast eine Novität, sagte der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer. Er verurteilte gestern eine 40jährige Frau wegen Verletzung der Fürsorgepflicht , weil sie ihre 1969 geborene Tochter jahrelang psychisch mißhandelt hatte. Sonst kämen Fälle vor Gericht, in denen Kinder körperlich gequält oder unzureichend ernährt würden. Laut Urteil hatte die Frau das Kind, das aus einem „Seitensprung" stammte, von Beginn an abgelehnt. Ihr Mann hatte darauf gedrungen, daß es nicht seinen Familiennamen bekäme. Psychische Störungen, die bei dem Kind auftraten, führte die Frau nicht auf ihr Verhalten zurück, sondern beharrte auf ihrer Meinung, das Kind sei unnormal. Das Gericht warf ihr vor, daß sie auch nachdrückliche Hinweise von Ärzten und Erziehern ignoriert hätte. Sie habe auch den Vorschlag abgelehnt, die Tochter zu Pflegeeltern zu geben. 1977 stellte ein Gutachter schließlich eine erhebliche Schädigung des Kindes fest. Es ist jetzt in einem Heim und soll sich gut erholt haben. Die Mutter bekam ein Jahr Strafe mit Bewährungsfrist.

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