Berlin: 2. April 1981
Vor 25 Jahren durften niedergelassene Ärzte kleinere Eingriffe übernehmen
Kleinere Eingriffe, bei denen Komplikationen so gut wie ausgeschlossen sind und eine weitere Versorgung über die üblichen Kontroll-Untersuchungen hinaus nicht erforderlich ist, können niedergelassene Ärzte neuerdings ambulant übernehmen und gesondert als Kassenleistung abrechnen. Voraussetzungen sind persönliche Qualifikation, eine genau festgelegte räumliche und apparative Praxis-Ausstattung und hinreichend geschultes Personal. Mit der Regelung sollen Kliniken entlastet und Kosten reduziert werden.
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