Berlin: 2. August 1980
Vor 25 Jahren berichteten wir über neue Regeln für legasthene Schüler
Die Senatsschulverwaltung hat die besonderen Bewertungsmaßstäbe für sogenannte legasthene Kinder aufgegeben, die sie erst 1974 eingeführt hatte. Bisher waren diese Kinder in der Regel vom Lesen vor der Klasse und vom Diktatschreiben befreit. Rechtschreibfehler in Klassenarbeiten durften nicht mitbewertet werden. Im Hause des Schulsenators ging man in den frühen 70er Jahren davon aus, daß Legasthenie ein Krankheitsbild darstelle. Inzwischen würde das „international nicht mehr akzeptiert“.
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