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Berlin: 2. Februar 1979

Vor 25 Jahren gewann Beate Uhse den Prozess um Pornofilmvorführungen BERLINER CHRONIK Die Angeklagte habe sich zielbewußt Lücken eines offensichtlich mißglückten Gesetzes zunutze gemacht. Mit dieser Begründung sprach die 16.

Vor 25 Jahren gewann Beate Uhse den Prozess um Pornofilmvorführungen

BERLINER CHRONIK

Die Angeklagte habe sich zielbewußt Lücken eines offensichtlich mißglückten Gesetzes zunutze gemacht. Mit dieser Begründung sprach die 16. Strafkammer nach einem mehrtägigen Berufungsprozeß die Geschäftsfrau Beate Rotermund, besser bekannt als Beate Uhse, von dem Vorwurf frei, pornografische Filme überwiegend gegen Entgelt gezeigt zu haben. Die Strafkammer bestätigte damit das Urteil eines Schöffengerichtes. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Beate Uhse hatte in Kinos am Kurfürstendamm Pornofilme vorführen lassen und dazu Getränke oder Pornohefte geliefert. Das Gericht untersuchte, ob der Eintrittspreis von zwölf Mark zum überwiegenden Teil für die Filme gezahlt wurde, so daß die Getränke und Magazine nur Beigaben gewesen wären.

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