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Berlin: 2. September 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über Beschwerden gegen Baulärm

Zwischen vermeidbarem und unzulässigem Baulärm zu unterscheiden ist mitunter schwierig. Doch braucht das nicht ungeprüft zu bleiben. Denn es gibt Firmen, deren Arbeiter es mit den Bestimmungen nicht so genau nehmen und auch nicht entsprechend angeleitet werden. Das Referat für Lärmschutz in der Gesundheitsverwaltung macht von sich aus in unregelmäßigen Abständen Stichproben auf Baustellen, nimmt aber auch Meldungen entgegen, die dann zu Einsätzen führen. Für die erste Hälfte des Jahres 1979 sind insgesamt 211 Beschwerden bei dem zuständigen Referenten eingegangen, die sich gegen Belästigungen durch Baulärm richteten. In der Regel sind es die Anwohner, die um Abhilfe bitten. Von der Polizei kommen in diesem Zusammenhang nur selten Hinweise auf Verstöße gegen Lärmschutzregelungen. Das läßt sich dadurch erklären, dass die Beamten ohne technische Ausrüstung nur schwer feststellen können, ob eine Baumaschine unzulässigen oder unvermeidbaren Krach macht.

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