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Berlin: 21. Dezember 1981

Vor 25 Jahren diskutierten die Datenschützer über ein Krebsregister

Die Datenschutzbeauftragten haben einen Katalog von Änderungsvorschlägen zu den vorläufigen Richtlinien beschlossen. Sie regeln die Speicherung der Daten von Personen, die mit der Polizei in Berührung kommen und die Übermittlung an andere Dienststellen. Die Datenschutzbeauftragten setzen sich nun dafür ein, daß die Speicherung insbesondere der Daten unverdächtiger Personen begrenzt bleibt. Die Einrichtung eines Krebsregisters erfordert nach Ansicht der Datenschützer ein spezielles Gesetz, das den Schutz der Patienten gewährleistet. Mindestvoraussetzungen seien, daß die Speicherung der Daten des Patienten der Einwilligung des Kranken bedürfe und er zudem auch einen Anspruch auf Auskunft aus dem Register habe.

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