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Berlin: 21. Januar 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Sobald das Thermometer unter den Gefrierpunkt sinkt und auf den Bürgersteigen Schnee liegt, wird erkennbar, wie wenige Berliner die Neufassung des Stadtreinigungsgesetzes kennen. Danach darf auf den Gehwegen kein Auftausalz mehr verwendet werden.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Sobald das Thermometer unter den Gefrierpunkt sinkt und auf den Bürgersteigen Schnee liegt, wird erkennbar, wie wenige Berliner die Neufassung des Stadtreinigungsgesetzes kennen. Danach darf auf den Gehwegen kein Auftausalz mehr verwendet werden. Nur abstumpfende Mittel dürfen noch gestreut werden. Würden sie tatsächlich benutzt, dann wäre es aber nicht möglich, daß sich eine Straße bei Frostgraden in eine einzige große Wasserlache verwandelt. Pfützen bei Temperaturen unter null sind in der Regel nur denkbar, wenn Salz gestreut, also gegen die gesetzliche Regelung verstoßen worden ist. Seit die verheerenden Auswirkungen von Auftausalzen auf die Straßenbäume von der Biologischen Bundesanstalt erforscht worden sind, beobachten die Mitarbeiter des Pflanzenschutzamtes sehr genau, wie die Bürgersteige im Winter aussehen.

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